Liebe Clubmitglieder

Das Land Baden-Württemberg hat im Zuge der schrittweisen Lockerung seine Corona Verordnung angepasst.

Ab Montag, den 11.05.2020 gelten neu folgende Regelungen (Zitat aus der Mail des Landratsamts):

–          Die Bootsbesitzer dürfen ihre Boote zu Freizeitzwecken nutzen und den See befahren.

–          Das Verweilen auf den Booten ist gestattet.

–          Arbeiten am Boot dürfen durch die Bootsbesitzer ausgeführt werden.

–          Übernachtungen auf dem Boot im Hafen sind z.B. dann erlaubt, wenn die Bootsbesitzer autark sind, d.h. eine eigene Sanitäreinrichtung im Boot vorhanden ist.

Weiterhin gelten auch auf Booten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Aufgrund der Grenzschließungen noch nicht möglich ist das Anlaufen von Häfen in Österreich und der Schweiz.

Das Clubhaus bleibt, bis die Maßnahmen zur Öffnung der Gastrobetriebe konkretisiert sind, noch geschlossen.

Wir freuen uns, dass zumindest für einen Teil der Clubmitglieder der Wassersport wieder möglich ist.

Der Vorstand